Dr. Sabine Sütterlin-Waack, CDU/CSU

Suetterlin-Waack, Sabine

Rechtsanwältin

Wahlkreis 001 Flensburg - Schleswig
Direkt gewählt in Schleswig-Holstein

Geboren am 15. Februar 1958, verheiratet, zwei Kinder, evangelisch-lutherisch.

Abitur; Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau und Handelsassistentin; Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen, Lausanne und Kiel; Promotion neben und nach Referendariat beim Landgericht Kiel.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin der CDU- Fraktion im Hessischen Landtag; seit 1994 selbständige Rechtsanwältin in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in Schleswig.

Seit 2003 Gemeindevertreterin in Lürschau; seit 2011 Bürgermeisterin der Gemeinde, Schulausschussvorsitzende im Amtsausschuss; seit 2008 Mitglied des Kreistages von Schleswig-Flensburg, Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses; stellvertretende Fraktionsvorsitzende; stellvertretende Vorsitzende der CDU Schuby/ Lürschau, Vorsitzende im CDU- Amtsverband Arensharde.


Kontakt

Dr. Sabine Sütterlin-Waack, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Schriftführer
  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Interparlamentarische Union
  • Wahlausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Rechtsanwaltin, Schleswig

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Gemeinde Lürschau, Silberstedt,

Bürgermeisterin

Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig,

Mitglied des Kreistages (bis 30.11.2013)

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".