Stellvertretendes Mitglied
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Rechtsanwältin
Wahlkreis 258 Stuttgart I
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg
Geboren am 3. Oktober 1964 in Heidelberg; aufgewachsen in Wiesloch/Rhein-Neckar-Kreis.
Abitur am Wirtschaftsgymnasium in Wiesloch; Studium an der Universität Heidelberg und an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer; Abschluss mit dem zweiten juristischen Staatsexamen; selbstständige Rechtsanwältin.
Mitglied u.a. bei der DLRG (Vizepräsidentin), THW (Ehrenpräsidentin der THW-Jugend Baden-Württemberg), EuroSolar, Naturfreunde, Ver.di, Tierschutzverein Stuttgart und Umgebung e.V.
Seit 1983 bei den Jusos engagiert und seit 1984 Mitglied der SPD; 1989 bis 1994 Stadträtin im Wieslocher Gemeinderat, alternierend auch als Fraktionsvorsitzende; 1991 bis 1994 Sprecherin des Juso-Landesverbandes; Von 1999 bis 2009 Landesvorsitzende der SPD Baden-Württemberg; Spitzenkandidatin der SPD Baden-Württemberg für die Landtagswahlen 2001 und 2006; seit 2001 Mitglied im Parteivorstand und Präsidium der SPD;
Seit 2009 Abgeordnete des Deutschen Bundestages für den Wahlkreis Stuttgart I. Seit Dezember 2013 stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. Oktober 1994 bis Oktober 2005 Abgeordnete des Deutschen Bundestages für den Wahlkreis Pforzheim/Enzkreis; November 2002 bis November 2005 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern; April 2006 bis Januar 2008 Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg; März 2006 bis September 2009 Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Bretten.
Ute Vogt, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Rechtsanwältin, Stuttgart, Tübingen
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG), Bad Nenndorf,
Vizepräsidentin
Rotkreuz Stiftung Stuttgart, Stuttgart,
Stellv. Vorsitzende des Stiftungsvorstandes
Stiftung Energie & Klimaschutz Baden-Württemberg, Karlsruhe,
Mitglied des Kuratoriums
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".