Sabine Weiss (Wesel I), CDU/CSU

Weiss_Sabine

Rechtsanwältin, Bürgermeisterin a.D.

Wahlkreis 113 Wesel I
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 26. Mai 1958 in Duisburg – Hamborn, römisch-katholisch, geschieden.

Bischöfliches Abteigymnasium und Leibnitz-Gymnasium in Duisburg-Hamborn, Abitur. Nach dem Abitur ein freiwilliges soziales Jahr; vier Jahre Arbeit in einer Obdachlosensiedlung des Caritasverbandes Essen. Jura-Studium an der Ruhr-Universität Bochum, Staatsexamen.

Seit 1989 Rechtsanwältin in Duisburg-Hamborn und später in Dinslaken. Von 1999 bis 2009 direkt gewählte Bürgermeisterin der Stadt Dinslaken.

Seit 1980 Mitglied der CDU, Vorsitzende  des Duisburger CDU-Ortsverbandes Obermarxloh und danach stellvertretende Vorsitzende der Frauen Union Duisburg. 1989 Fraktionsvorsitzende im Hamborner Rathaus. Von 1989 bis 1998 Mitglied der Bezirksvertretung Hamborn und dort Vorsitzende der CDU-Fraktion. 1998 Wechsel zur CDU Dinslaken.  1992 Gründung des privaten Entwicklungshilfeprojektes Pangasinan (Philippinnen). 1995 Rechtsanwältin in Dinslaken; 1997 Vorstandsmitglied SOLWODI NRW (Solidarity with Women in Disterss), gegründet von Sr. Lea Ackermann. Von 1999 bis 2009 direkt gewählte Bürgermeisterin der Stadt Dinslaken. Seit 2010 Vorsitzende der Frauen Union im Kreisverband Wesel. Seit 2011 Beisitzerin im Landesvorstand der Frauen Union NRW. Seit 2012 Mitglied im Bundesvorstand der CDU Deuschland.

Seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages, seit 2014 stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion.


Kontakt

Sabine Weiss (Wesel I), MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Petitionsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".