Bernd Westphal, SPD

Westphal, Bernd

Gewerkschaftssekretär, Chemielaborant

Wahlkreis 048 Hildesheim
Gewählt über Landesliste Niedersachsen

Geboren am 30. September 1960 in Hildesheim; verheiratet, drei Kinder.

Erweiterter Sekundarabschluss I. 1978 Ausbildung zum Chemielaboranten.

1982/83 Wehrdienst beim Sanitätsbataillon 1.

Nach der Ausbildung Angestellter auf dem Kalibergwerk Siegfried-Giesen. Weiterbildung zum Betriebsstatistiker, 1992/93 Studium an der Sozialakademie Dortmund. Ab 1993 hauptamtlicher Gewerkschaftssekretär bei der IG Bergbau und Energie (IG BE) in Recklinghausen und Bochum. 1997 bis 2005 Industriegruppensekretär für Bergbau- und Energiepolitik bei der IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). 2005 bis 2013 Vorstandssekretär in der IG BCE Hauptverwaltung Hannover, zuständig für Sozialpolitik, Mitbestimmung, Betriebsverfassung, Migration/Integration.

Seit 1984 Mitglied der SPD, Vorsitzender der SPD in der Gemeinde Giesen, Mitglied des Gemeinderates, Mitglied im Vorstand des SPD-Unterbezirkes Hildesheim. Mitglied IG BCE, AWO, Verein "Mach meinen Kumpel nicht an".


Kontakt

Bernd Westphal, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie
  • Unterausschuss Regionale Wirtschaftspolitik und ERP-Wirtschaftspläne
  • Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Industrie Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Hannover,

Vorstandssekretär

Funktionen in Unternehmen

CeramTec GmbH, Plochingen,

Mitglied des Aufsichtsrates (bis 30.11.2013)

esco - european salt company GmbH & Co. KG, Hannover,

Mitglied des Beirates, ehrenamtlich (bis 30.11.2013)

Exxon Mobil Central Europe Holding GmbH, Hamburg,

Mitglied des Aufsichtsrates (bis 30.11.2013)

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".