Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
- Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
Stellvertretendes Mitglied
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Richterin am Amtsgericht a. D.
Wahlkreis 097 Rhein-Sieg-Kreis I
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen
Geboren am 15. September 1962 in Troisdorf, römisch-katholisch; verheiratet, drei erwachsene Kinder.
1981 Abitur. 1986 erstes juristisches Staatsexamen, 1992 zweites juristisches Staatsexamen.
Seit September 1992 Richterin, seit 2001 am Amtsgericht-Familiengericht-Siegburg.
Seit 1981 Mitglied der CDU, 1986 bis 1992 Mitglied im NRW Landesvorstand der Jungen Union, seit 2004 Mitglied des Kreisvorstands der CDU Rhein-Sieg, seit 2010 Kreisvorsitzende der CDU Rhein-Sieg und seit 2012 stellvertretende Vorsitzende der CDU NRW.
Mitglied des Bundestages seit 2005. Beisitzerin im Fraktionsvorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Recht und Verbraucherschutz.
Elisabeth Winkelmeier-Becker, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, Berlin,
Stellv. Mitglied des Kuratoriums
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Berlin,
Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich
Deutscher Familienverband e.V., Berlin,
Mitglied des Kuratorims, ehrenamtlich
Elly Heuss-Knapp Stiftung - Deutsches Müttergenesungswerk, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Förderverein Amare e.V., Siegburg,
Vorsitzende, ehrenamtlich
Katholischer Arbeitskreis für Familienerholung e.V. (KAFE e.V.), Köln,
Vorsitzende, ehrenamtlich
Stiftung Benediktiner Abtei Michaelsberg, Siegburg,
Mitglied des Kuratoriums
Stiftung Christlich-Soziale Politik e.V. (CSP), Königswinter,
Mitglied des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".