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Sonderschullehrerin
Wahlkreis 067 Börde - Jerichower Land
Gewählt über Landesliste Sachsen-Anhalt
Geboren am 15. März 1956; evangelisch-lutherisch; verheiratet, vier Kinder.
Abschluss 10. Klasse; 1976 Fachschulstudium, Abschluss: Lehrerin für Klasse 1 bis 4; 1993 bis 1995 berufsbegleitendes Studium an der Martin-Luther-Universität Halle, Geistigbehindertenpädagogik.
1976 bis 1980 Lehrerin an der POS Wolmirstedt; 1987 bis 1990 Erzieherin in einer Tagesstätte für geistig behinderte Kinder in Wolmirstedt; 1991 bis 1998 Schulleiterin der Gerhard-Schöne-Schule Wolmirstedt.
Mitglied in IG BCE; DRK; Nabu; Mühlenverein Flechtingen; Kinderschutzbund; Gesellschaft der Freunde des Dessau-Wörlitzer Gartenreiches e.V..
1991 Eintritt in die SPD; 1994, 2002 und seit 2004 Mitglied im Landesvorstand Sachsen-Anhalt; 1994 und 1998 Kreistagsmitglied Wolmirstedt; 1995 bis 2006 Kreisvorsitzende Ohrekreis; seit 2004 Stadträtin Wolmirstedt; seit 2007 stellvertretende Kreistagspräsidentin KT Börde; seit 1998 Mitglied des Deutschen Bundestages.
2002 bis 2004 stellvertetende agrarpolitische Sprecherin; 2004 bis 2009 Sprecherin der AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion; seit 2005 Mitglied des Fraktionsvorstandes.
Waltraud Wolff (Wolmirstedt), MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
Mitglied des politischen Beirates
Landkreis Börde, Haldensleben,
Stellv. Präsidentin des Kreistages
Stadt Wolmirstedt, Wolmirstedt,
Mitglied des Stadtrates
Schiller-Wolff GbR, Wolmirstedt
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".