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Grundlage der Anhörung war ein von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachter Entwurf für ein Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (17/13470). Ziel ist, dass bisher national wahrgenommene Aufgaben der Bankenaufsicht in Zukunft von der Europäischen Zentralbank (EZB) übernommen werden sollen. Mit dem Entwurf soll die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der deutsche Vertreter im Europäischen Rat zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (SSM-Verordnung) in der Fassung vom 16. April 2013 (Ratsdokument 7776/1/13 REV 1) seine förmliche Zustimmung erteilen darf.
Die Deutsche Bundesbank begrüßte in ihrer Stellungnahme die gemeinsame Aufsicht: „Sie ist mit Blick auf die ausgeprägten Verflechtungen europäischer Kreditinstitute und die länderübergreifenden Wirkungen von Bankenkrisen sinnvoll.“ Allerdings verlangte die Bundesbank auch, dass geldpolitische und aufsichtliche Funktionen „strikt getrennt und die Unabhängigkeit der EZB und ihrer Entscheidungsgremien zweifelfrei gewährleistet werden“.
In diese Richtung argumentierten auch andere Sachverständige in ihren Stellungnahmen. Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, sah ebenfalls den Bedarf „einer klareren Trennung, die sich insbesondere in der organisatorischen und personellen Aufstellung sowie den jeweiligen Befugnissen und Entscheidungsstrukturen innerhalb der EZB niederschlagen muss“. Sie vermisste außerdem parlamentarische Kontrolle für die Aufsicht. Der Verband der Auslandsbanken sah seinen Wunsch nach einheitlicher Aufsicht erfüllt und äußerte die Erwartung, dass die EZB in der Lage sein werde, „nationale Interessenkonflikte konstruktiven Lösungen zuzuführen“.
Das Thema Unabhängigkeit der EZB betrachteten auch andere Sachverständige: „Eine Bankenaufsicht bei der EZB darf keine Einflussmöglichkeiten auf die Geldpolitik haben, genauso wenig wie die Geldpolitik Einfluss auf die die Bankenaufsicht haben darf“, argumentierte Professor Jörg Rocholl (European School of Management and Technology Berlin). Professor Thomas Hartmann-Wendels (Universität zu Köln) bezweifelte, dass die in der Verordnung vorgesehenen Vorkehrungen „ausreichen, um eine strikte Trennung der Aufgaben in der Geldpolitik von der Bankenaufsicht zu gewährleisten“. Grundsätzlich sei die Schaffung einer europäischen Bankenaufsicht jedoch zu begrüßen. Als Beispiel für eine ungenügende Trennung nannte Professor Claudia Buch (Institut für Wirtschaftsforschung Halle), dass die EZB davor zurückschrecken könnte, „eine aus Sicht der Geldpolitik gebotene Zinserhöhung vorzunehmen, weil sich hierdurch die finanzielle Lage der von ihr beaufsichtigten Institute verschlechtern würde“. Insgesamt bezeichnete Buch eine Bankenunion als sinnvoll. Die gemeinsame Aufsicht bei der EZB bleibe ein unbefriedigender Kompromiss und sei nur ein erster Schritt, dem die nötigen institutionellen Änderungen hin zu einer Bankenunion folgen müssten.
Zu den verfassungsrechtlichen Fragen sagte Professor Rainer Wernsmann (Universität Passau), schon der Wortlaut der Lissabon-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeige, dass ein Gesetz notwendig sei. Hartmann-Wendels erklärte, da die Übertragung der Kompetenzen auf dünnem Eis stehe, sei es sinnvoll, dass der Bundestag zustimme. Dagegen bezeichnete Professor Franz C. Mayer (Universität Bielefeld), das Zustimmungsgesetz sei „bereits in formaler Hinsicht verfassungswidrig“. Eine unzureichende Kompetenzgrundlage auf europäischer Ebene könne auf keinen Fall durch ein Zustimmungsgesetz nach Artikel 23 Absatz 1 Grundgesetz in irgendeiner Form „geheilt“ werden.
Professor Paul Welfens (Bergische Universität Wuppertal) warnte davor, sich durch Übertragung der Aufgaben auf die EZB in ein „großes Risiko“ zu begeben. In seiner Stellungnahme verwies er auf die Zusammensetzung der EZB-Gremien, die nach dem Prinzip „ein Land eine Stimme“ erfolgen solle. Das seien „sehr sonderbare Machtverhältnisse“. In seiner Stellungnahme schrieb Welfens: „Es besteht das Risiko, dass die Bevölkerungsmehrheit beziehungsweise der ökonomisch größere Teil der Eurozone von einer Stimmenmehrheit kleiner Länder im Fall einer Bankenkrise in den kleineren Ländern ausgebeutet wird; zugleich besteht umgekehrt auch die Gefahr, dass Kosten von Bankenkrisen in großen Ländern faktisch auf die kleineren Länder abgewälzt werden.“
Zufrieden mit dem Entwurf zeigte sich Guntram B. Wolff, (Bruegel ThinkTank), der eine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf empfahl: „Die gemeinsame Bankenaufsicht ist von zentraler Bedeutung für die Bankenunion, welche als notwendig für die Stabilität des Euroraums eingeschätzt wird. Eine gemeinsame Aufsicht kann auch dazu beitragen, die aus Bankenkrisen resultierenden Kosten für den Steuerzahler zu reduzieren.“ Bedenken wegen der Trennung von Geldpolitik und Aufsicht, der Interessen der Länder außerhalb des Euroraums und des Subsidiaritätsprinzips bei der Aufsicht kleiner Institute seien zufriedenstellend berücksichtigt worden, „so dass empfohlen wird, zügig zuzustimmen“.
Wie die Koalitionsfraktionen in der Begründung des Gesetzentwurfs erläutern, konzentriert sich die direkte EZB-Aufsicht auf „bedeutende“ Kreditinstitute der teilnehmenden Länder. Kreditinstitute oder Konzerne mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro oder mehr als 20 Prozent des Bruttoninlandsprodukts eines Mitgliedslandes gelten grundsätzlich als bedeutend. In der Anhörung ging es auch um einen gemeinsamen Antrag von SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11878), die einen „neuen Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte“ fordern. Verlangt wird die Schaffung einer starken europäischen Bankenunion.
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