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Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, habe in einer Presseerklärung aber „zu Recht“ die Wortwahl in dem vom GKV-Spitzenverband verwendeten Formular zur online-Erfassung von Hinweisen auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen kritisiert. Die Stellen zur Fehlverhaltensbekämpfung sollten „Fehlverhalten jeder Art nachgehen“ und eine Anlaufstelle für Personen sein, die auf Fälle von Fehlverhalten hinweisen wollten. Nicht jedes Fehlverhalten sei „aber auch eine Straftat“, stellt die Regierung fest; ob ein Fehlverhalten eine Straftat darstelle, „entscheiden ausschließlich die Staatsanwaltschaften“.
Bislang seien der GKV-Spitzenverband, die KBV und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ihrer gesetzlichen Verpflichtung, Berichte über die Tätigkeit ihrer Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten vorzulegen, nachgekommen. Sofern Krankenkassen oder Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung dies nicht getan hätten, „obliegt es der jeweiligen zuständigen Aufsichtsbehörde“, dagegen aufsichtsrechtlich vorzugehen.
In ihrer Antwort schreibt die Regierung, sie beabsichtige nicht, den bislang nur dem Gesundheitsausschuss vorliegenden Bericht zum Thema Korruption von Ärzten zu veröffentlichen. Dieser sei „für eine nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestags angefordert worden“. Auch für einen weiteren Bericht über die Arbeit der Stellen zur Fehlverhaltensbekämpfung gebe es keinen aktuellen Anlass.
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