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Darin erinnern die zwei Fraktionen daran, dass vor 60 Jahren – am 5. Juni 1953 – das Bundesvertriebenengesetz in Kraft trat. Es stelle seitdem eine der tragenden gesetzlichen Grundlagen für die Rechte der deutschen Flüchtlinge, Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler dar. Sein Anliegen und seine Leistungen seien Teil der Politik der Kriegsfolgenbewältigung durch die Bundesrepublik“ Deutschland. „Kriegsfolgenbewältigung, das heißt die Aufarbeitung des Holocausts, der Folgen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft sowie des Zweiten Weltkrieges war für den Deutschen Bundestag und sämtliche Bundesregierungen stets ein zentrales Anliegen“, heißt es in der Vorlage weiter. Dabei habe Kriegsfolgenbewältigung mehrere Aspekte: Von „übergeordneter Bedeutung“ sei die „Versöhnung und Wiedergutmachung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus und der von Deutschland ausgehenden Aggressionskriege“. Daneben stehe die Solidarität mit den Deutschen, „die wegen ihrer Volkszugehörigkeit ein besonders schweres Kriegsfolgenschicksal erlitten haben“.
Eingelöst worden sei und wird „diese Solidarität durch Hilfen bei der Eingliederung von zwölf Millionen Flüchtlingen und Heimatvertriebenen; die Aufnahme und Integration von bisher etwa 4,5 Millionen (Spät-)Aussiedlern aus den Staaten Ost-, Südost- und Mittelosteuropas sowie aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion“ auf der Grundlage des Bundesvertriebenengesetzes, die Unterstützung und Förderung der deutschen Minderheiten in den Herkunftsstaaten der Aussiedler sowie die Sicherstellung des Erhalts und der Pflege des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa.
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