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Durch das Hochwasser im Mai und Juni des Jahres 2013 sind große Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen sowie der Infrastruktur in Bund, Ländern und Kommunen entstanden, schreibt die Regierung zur Begründung. Neben den bisher zur Verfügung gestellten oder noch zu stellenden Soforthilfen müssten Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte und Unternehmen sowie zur Wiederherstellung der vom Hochwasser zerstörten Infrastruktur getroffen werden.
Vor diesem Hintergrund seien in den kommenden Jahren „erhebliche“ finanzielle Anstrengungen notwendig, um diese Schäden zu beseitigen und die zerstörte Infrastruktur wieder aufzubauen. Diese Maßnahmen könnten mit den bisher verfügbaren Haushaltsmitteln nicht finanziert werden. Daher hätten Bund und Länder beschlossen, einen nationalen Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe“ mit einem Volumen von acht Milliarden Euro zu gründen, der als Sondervermögen des Bundes errichtet werden soll. Um den Bund zur Errichtung des Fonds und zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel zu ermächtigen, bedürfe es des vorliegenden Nachtragshaushaltes, heißt es im Gesetzentwurf.
Der Bundestag wird am Dienstag in einer Sondersitzung ab 9.00 Uhr erstmals über den Gesetzentwurf beraten. Verabschiedet werden soll das Gesetz am kommenden Freitag.
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