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Weiter soll sie die Ausfinanzierung des Schallschutzprogrammes sicherstellen und darauf hinwirken, dass die Genehmigung des Nachtflugbetriebs nicht weiter aufrechterhalten wird. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung weiter auf, dafür zu sorgen, dass die am 26. Januar 2012 per Rechtsverordnung erlassenen Flugrouten für den BER umgehend gemäß den Vorgaben der europäischen Umweltverträglichkeit-, Wasserschutz-, Flora-Fauna-Habitat- sowie Vogelschutzrichtlinie überprüft werden.
Umfassender Lärmschutz sowohl am Tag als auch in der Nacht ist die Grundbedingung für die Akzeptanz des Flughafens BER in der Region Berlin-Brandenburg, heißt es zur Begründung. Diese Erkenntnis werde bisher nur vom Land Brandenburg geteilt. Die Konflikte und die Lärmbelästigung, die perspektivisch vom Flughafen BER ausgehen werden, konnten in den vergangenen Jahren nicht befriedet werden.
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