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Der Bundesrat regt in seiner Stellungnahme unter anderem an, dass im weiteren Verfahren eine Formulierung in das Gesetz aufgenommen wird, die es möglich macht, durch Hochwasser geschädigte eingetragene Vereine und Stiftungen zu unterstützen. Zudem solle die Wiederherstellung zerstörter Infrastrukturen, die in der Trägerschaft weiterer öffentlich-rechtlicher Körperschaften liegen, aus dem Fonds finanziert werden.
Die Bundesregierung sagt in ihrer Gegenäußerung zu, dass sie sich im weiteren parlamentarischen Verfahren für diese Ergänzungen einsetzen wird.
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