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Berlin: (hib/STO) „Mögliche Bespitzelung von Journalisten und Journalistinnen durch den Verfassungsschutz auch außerhalb Niedersachsens“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/318). Darin schreiben die Abgeordneten, laut Aussage des niedersächsischen Innenministers habe „der Verfassungsschutz Niedersachsen in der Vergangenheit Daten von mindestens sieben Journalisten erhoben und gespeichert, obwohl es keinen ,Extremismusbezug‘ gegeben hat“. Auf Anfrage einer betroffenen Journalistin habe der Verfassungsschutz im Jahr 2012 jedoch mitgeteilt, dass keine Daten gespeichert worden seien. Tatsächlich seien die Einträge „nach dem Eingang ihrer Anfrage in dem Moment gelöscht“ worden.
„Die unzulässige Datenerhebung und -speicherung sei bekannt geworden, nachdem die Präsidentin des niedersächsischen Verfassungsschutzes eine Prüfung der personenbezogenen Daten veranlasst hatte“, heißt es in der Vorlage weiter. Wissen wollen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung „nach den unzulässigen Datenerhebungen und -speicherungen in Niedersachsen eine Prüfung der Speicherungspraxis von Journalistinnen und Journalisten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Ärztinnen und Ärzten durch die Nachrichtendienste des Bundes“ veranlasst hat. Auch fragen sie unter anderem, wie viele Personen von dieser „möglichen aktuellen Prüfung“ betroffen waren oder sind.
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