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Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung ist weiterhin sehr besorgt über die Lage der Menschenrechte in der Ukraine. Die Situation sei weiterhin schwierig und noch könne keine Entwarnung gegeben werden, sagte am Mittwochmorgen ein Vertreter des Auswärtigen Amtes im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Die Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen sei erst nach einer Stabilisierung der dortigen politischen Lage möglich.
Nach dem Rücktritt des Ministerpräsidenten Mykola Asarow und der gestrigen Sondersitzung des ukrainischen Parlamentes, in der Gesetze zur Einschränkung der Versammlungs- und Pressefreiheit zurückgenommen wurden, gäbe es eine „qualitativ neue Lage“ in dem osteuropäischen Land, so die Einschätzung der Bundesregierung. Mit dem Rücktritt und der Rücknahme der Gesetze seien nämlich zentrale Forderungen der Opposition erfüllt worden. Zugleich müsse man jedoch abwarten, ob das gestern angekündigte Amnestiegesetz für festgenommene Regierungsgegner und Demonstranten, heute verabschiedet werde. Darin wird Straffreiheit für alle Demonstranten gewährleistet, außer für Kapitalverbrechen wie Mord oder Entführung. Das Amnestiegesetz gehe allerdings mit der Bedingung der Regierung einher, alle von Aktivisten besetzten Regierungsgebäude und die Barrikaden in den Straßen zu räumen. Das Amnestiegesetz sei ein wichtiges Signal, aber der politische Prozess sei noch nicht stabilisiert. Die Organisation für Europäische Zusammenarbeit OSZE und der Europarat hatten eine Überprüfung der zurückgenommen Gesetze begonnen, sagte der Vertreter des Auswärtigen Amtes. Die Bundesregierung erwartet, dass diese Überprüfung trotz der Annullierung der Gesetze andauern werde.
Insgesamt habe die angespannte Lage in dem Land in den vergangenen Wochen neue Dimensionen erreicht, deshalb habe die Bundesregierung weiterhin Anlass zur Sorge. Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) habe sowohl die ukrainische Regierung als auch die ukrainische Opposition zur Vermeidung einer Eskalation aufgerufen. Das habe „oberste Priorität“. Eine
Reise der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Lady Catherine Ashton, in die Ukraine sei aufgrund der angespannten Situation in dem Land vorgezogen worden. Vor Ort unterstütze sie die Gespräche der ukrainischen Regierung mit der Opposition.
Die Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen während der gewalttätigen Demonstrationen werde aber erst nach einer Stabilisierung der Lage möglich. Sowohl die OSZE als der Europarat hätten das auf der Agenda. Allerdings trage das angekündigte Amnestiegesetz nicht umsonst den Namen „Amnestiegesetz“. Nicht verifizierbar seien der Einsatz von scharfer Munition während der Demonstrationen und die Anzahl der bisherigen Todesopfer. Hier stünden sich die Angaben der Opposition und Regierung gegenüber. Ebenfalls nicht verifizierbar sei der Einsatz von bezahlten Provokateuren. Das Phänomen gäbe es aber insgesamt und wäre auch schon bei der Orangenen Revolution 2004 aufgetreten.
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