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Berlin: (hib/KOS) Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der Fraktion Die Linke in außeruniversitären Forschungseinrichtungen für bessere Arbeitsbedingungen und für eine adäquate Entlohnung der Beschäftigten einsetzen, die sich an den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst orientiert. In einer Kleinen Anfrage (18/659) heißt es, angesichts der Finanzierung solcher Institutionen mit öffentlichen Geldern solle der Bund seiner „Vorbildfunktion“ bei Arbeitsbedingungen, tariflichen Regelungen und Löhnen gerecht werden. Mit Hilfe zahlreicher Fragen will die Fraktion erfahren, wie es um die Arbeitsbedingungen in diesen wissenschaftlichen Institutionen steht. So soll die Regierung unter anderem mitteilen, ob sie Möglichkeiten sieht, die öffentliche Finanzierung solcher Forschungseinrichtungen „gesetzlich an die Tarifbindung zu koppeln“. Die Linke begehrt Auskunft, in welchen Arbeitgeberverbänden die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft und die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz sind und welche dieser vier Institutionen bislang keine Tarifbindung haben. Wissen will die Fraktion zudem, an welchen Entlohnungsregeln sich jene Einrichtungen orientieren, die keiner Tarifbindung unterliegen. Die Regierung soll darlegen, ob aus ihrer Sicht die vier Forschungsinstitutionen allesamt entweder den Tarifvertrag des öffentlichen Diensts oder den Tarifvertrag der Länder anwenden sollen. Die Linke fragt auch nach den Mindeststandards, die in Einrichtungen ohne Tarifbindung bei der Bezahlung der Beschäftigten gelten. Einblick gewähren soll die Regierung in die Beschäftigungsstruktur der vier wissenschaftlichen Institutionen, beispielsweise im Blick auf das Verhältnis von Vollzeit- und Teilzeitstellen oder von unbefristeten und befristeten Verträgen.
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