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Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Handlungsbedarf zu einer Anpassung des Parlamentsbeteiligung bei Auslandseinsätzen überprüfen. In einem Antrag (18/775) zur Einsetzung einer „Parlamentarischen Kommission zur Überprüfung, Sicherung und Stärkung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ schreiben die Abgeordneten, dass es dabei um die Frage gehe, wie „auf dem Weg fortschreitender Bündnisintegration und trotz Auffächerung von Aufgaben die Parlamentsrechte gesichert werden können“.
Das Gremium soll demnach die bisherige Einhaltung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes untersuchen und Vorschläge zur „Verbesserung der Transparenz, Evaluation und Mitwirkungsrechte“ des Bundestages machen. Ermittelt werden sollen die bestehenden und künftig zu erwartenden Formen militärischer Integration im Rahmen von Nato und EU und mögliche „Spannungsverhältnisse“ zur bestehenden deutschen Parlamentsbeteiligung. Weiter soll das Gremium die Möglichkeit künftiger „integrierter Mandate“ prüfen, die nicht nur eine militärische Entsendung umfassen, „sondern auch das gesamte Spektrum politischer und ziviler Schritte unter Einschluss von Polizeibeamten, zivilen Helfern sowie entwicklungspolitischen Maßnahmen“. Die Abgeordneten dringen zudem auf eine Untersuchung der „verfahrensmäßigen wie verfassungsrechtliche Möglichkeiten einer frühzeitigen parlamentarischen Beteiligung unter Nutzung des gesamten Spektrums möglicher Instrumente“.
Dem Gremium sollen 16 Mitglieder angehören, sieben davon zu benennen durch die Unionsfraktion und fünf durch die SPD-Fraktion, jeweils zwei Mitglieder sollen die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stellen. Im Unterschied zu einem ähnlich gelagerten Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (18/766) fordern die Grünen, dass jede Fraktion zusätzlich jeweils zwei Sachverständige benennen kann. Für den Fall, das bei den möglicherweise zu formulierenden Handlungsoptionen kein Konsens hergestellt werden kann, fordern die Grünen zudem die Möglichkeit von Minderheitenvoten. Die Kommission soll sich laut Antrag „unverzüglich“ konstituieren und dem Bundestag binnen eines Jahres ihre Ergebnisse und Empfehlungen vorlegen.
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