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Berlin: (hib/EIS) In den vergangenen zwei Jahren wurden bei Kontrollen der deutschen Fischereiflotte Verstöße in den Bereichen fehlende oder verspätete Logbucheintragung, zu kleine Maschenöffnungen der Netze und Schätzfehler festgestellt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/634) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/457) hervor. Verstöße gegen das sogenannte „Highgrading“-Verbot seien hingegen nur bei Begehung der Tat auf See gerichtsfest nachzuweisen. Highgrading ist das Zurückwerfen bereits gefangener Fische, um Platz für teureren Fisch zu machen oder um Fischfangquoten auszureizen. Solche Verstöße könnten in Zukunft durch den Einsatz von Kameras auf Fischereifahrzeugen oder durch den Abgleich typischer Fangmuster mit ungewöhnlich homogenen Fängen geahndet werden.
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