Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2014
Berlin: (hib/KOS) Die Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern in seiner 2008 revidierten Fassung wollen die Grünen auf den Weg bringen. In einem Gesetzentwurf (18/842) weist die Fraktion darauf hin, dass in Deutschland noch die ursprüngliche Version dieses Vertrags des Europarats aus dem Jahr 1967 gilt, das die „Sukzessivadoption“ nur Ehepaaren erlaubt. Danach kann nur ein Ehegatte ein Kind, das von dem mit ihm verheirateten Partner bereits adoptiert worden ist, nachträglich ebenfalls adoptieren. Hierzulande ist dies hingegen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern rechtlich noch verwehrt. Im Februar 2013 hat jedoch das Verfassungsgericht entschieden, dass dieses Verbot der Sukzessivadoption bei Lesben und Schwulen dem Grundgesetz widerspricht und der Bundestag bis Ende Juni dieses Jahres eine verfassungskonforme Neuregelung verabschieden muss. Die revidierte Fassung des Europarats-Übereinkommens erlaubt den Mitgliedsländern des Straßburger Staatenbunds, das Recht auf Sukzessivadoptionen auch homosexuellen Lebenspartnern einzuräumen. Mit ihrem Vorstoß wollen die Grünen erreichen, dass die Karlsruher Rechtsprechung und die anstehende gesetzliche Neuregelung mit den Vorgaben des Europarats in Einklang stehen.
In dem Gesetzentwurf wird der historische Hintergrund erläutert. Bei der Formulierung des internationalen Abkommens 1967 gab es in Europa nirgendwo die rechtliche Möglichkeit, neben der Ehe auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften einzugehen. Seit Ende der achtziger Jahre ermöglichte indes eine wachsende Zahl von Staaten homosexuelle Lebenspartnerschaften – die auch Adoptionsrechte erhielten. Nach der 2008 revidierten Version des Europaratsvertrags steht Ehepaaren, Alleinerziehenden sowie Frauen und Männern, die in einer Partnerschaft leben, ein Adoptionsrecht zu. Zudem können die Mitgliedsnationen des Staatenbunds frei entscheiden, ob sie Adoptionsrechte auf homosexuelle Partnerschaften ausdehnen. Es liegt damit in der Kompetenz der einzelnen Länder, welche Paare sie von Adoptionsrechten ausschließen wollen. Nach Angaben der Grünen wurde das neu gefasste Adoptions-Übereinkommen von 2008 bislang von Dänemark, Finnland, Holland, Rumänien, Spanien und der Ukraine ratifiziert.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein