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Berlin: (hib/ROL) „Bildung, Wissenschaft und Forschung sind ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit dieser Bundesregierung. Diesen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag wird die Bundesregierung konsequent umsetzen“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/732) auf die Kleine Anfrage der Grünen (18/543). Dabei gehe es um noch mehr Bildungsgerechtigkeit zur Verwirklichung individueller Zukunftschancen und für mehr Teilhabe und Integration. Zudem werde die Bundesregierung dafür sorgen, dass das Wissenschaftssystem mit starken Hochschulen und starken außeruniversitären Forschungseinrichtungen exzellent, vielfältig und kooperativ bleibe. Die Prioritätensetzung zugunsten von Bildung, Wissenschaft und Forschung, die im 10-Prozent-Ziel zum Ausdruck komme, erforderten hohe Investitionen. Die Bundesregierung strebe an, die Forschungsinvestitionen bei drei Prozent des Bruttoinlandsprodukt (BIP) konstant zu halten, heißt es in Antwort.
Gute Forschung sei Quelle von Innovationen, die Grundlage für Wohlstand, Produktivität und Arbeitsplätze. Dynamische Innovationskraft sei Voraussetzung, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und auszubauen, betont die Bundesregierung und schreibt, dass sie angesichts der laufenden Verhandlungen an der Umsetzung der im Koalitionsvertrag genannten Vorhaben arbeite. Die Gespräche dazu seien noch nicht abgeschlossen.
Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage angeführt, dass der Koalitionsvertrag nach Veröffentlichung in der Wissenschaftsgemeinschaft und auch unter Bildungsfachleuten eine kritische Rezeption erfahren habe.
Zum konkreten Vorgehen schreibt die Bundesregierung, dass die gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) am 22. November 2013 eine Staatssekretärsarbeitsgruppe beauftragt habe, erste Vorschläge für die Ausgestaltung der dritten Programmphase des Hochschulpakts (2016 bis 2020) zu entwickeln. Die Staatssekretärsarbeitsgruppe habe ihre Arbeit am 29. Januar 2014 aufgenommen und werde darüber berichten.
Zudem strebe die Bundesregierung an, die erste Säule des Hochschulpakts fortzusetzen. Dabei sollen vor allem die Hochschulen mit einem guten Lehrangebot stärker honoriert werden, die viele Studenten zu einem erfolgreichen Abschluss führen.
Über die zweite Säule des Hochschulpaktes schreibt die Bundesregierung, dass Instrument und Höhe der Programmpauschale überprüft werden sollen und die weitere Ausgestaltung mit dem Ziel der weiteren Förderung und der Beteiligung der Länder an der Finanzierung entschieden werden müssen.
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