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Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat derzeit keine Pläne, den regionalen Arbeitsagenturen oder Jobcentern ein konkretes Modell für eine sogenannte Jugendberufsagentur vorzugeben. Das schreibt sie in der Antwort (18/913) auf eine Kleine Anfrage (18/736) der Fraktion Die Linke. Darin hatte sich die Fraktion auf Aussagen des Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD bezogen, in dem von der Bündelung der Unterstützungsleistungen für Jugendliche in Jugendberufsagenturen die Rede sei. Die Abgeordneten wollten genauere Angaben über die Definition und Zielrichtung solcher Agenturen haben.
In der Antwort schreibt die Regierung weiter, dass es ihr ein Anliegen sei, die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Schnittstellen vor Ort zu stärken. Leistungen für junge Menschen werden auf Grundlage unterschiedlicher Sozialgesetzbücher durch unterschiedliche Träger erbracht: den Agenturen für Arbeit im Bereich der Arbeitsförderung (SGB III), den Jobcentern im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) sowie den Trägern der Jugendhilfe (SGB VIII). Der Koalitionsvertrag sehe vor, „dass die Schnittstellen der verschiedenen Sozialgesetzbücher zueinander sowie diejenigen zum Berufsausbildungsförderungsgesetz systematisch aufgearbeitet und besser miteinander verzahnt werden sollen“, heißt es in der Antwort. Es bestünden jedoch schon zahlreiche, regional sehr unterschiedlich ausgeprägte Formen der Zusammenarbeit, weshalb es aus Sicht der Regierung nicht auf die konkrete Bezeichnung der Modelle ankomme, sondern darauf, „dass die beteiligten Träger zum Wohle der jungen Menschen die Leistungen auf einer tragfähigen Grundlage untereinander koordinieren“. Diese Kooperationen und ihre Ausgestaltung müssten von den lokalen und regionalen Akteuren getragen sein und ihre Prägung erhalten, betont die Bundesregierung.
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