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Berlin: (hib/STO) Die Anwendung von Minderheitenrechten im Bundestag soll für die Dauer der laufenden Legislaturperiode durch eine Ergänzung der Geschäftsordnung des Parlaments sichergestellt werden. Dies sieht eine mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke verabschiedete Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (18/997) vor, die am Donnerstagnachmittag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin empfiehlt der Ausschuss, einem Antrag der Koalitionsfraktionen auf „Änderung der Geschäftsordnung zur besonderen Anwendung der Minderheitenrechte in der 18. Wahlperiode“ (18/481) in geänderter Fassung zuzustimmen.
Wie in der Vorlage ausgeführt wird, verfügen die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zusammen über 127 der 631 Sitze im Parlament, was einem Anteil von etwa 20 Prozent entspricht. Verschiedene Minderheitenrechte könnten nach derzeitigen Regelungen jedoch nur wahrgenommen werden, wenn mindestens 25 Prozent der Abgeordneten entsprechende Anträge unterstützen. Dazu zählten insbesondere das Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und auf Klageerhebung wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip.
Nach der Beschlussempfehlung sollen diese Rechte bereits aus dem Antrag von 120 Abgeordneten wahrgenommen werden. Gleiches soll für eine Reihe weiterer Minderheitenrechte wie beispielsweise die Einsetzung von Enquete-Kommissionen gelten. Weitere Regelungsvorschläge betreffen die Ausschüsse. So ist vorgesehen, dass bei überwiesenen Vorlagen der federführende Ausschuss „auf Verlangen aller Ausschussmitglieder der Fraktionen, die nicht die Bundesregierung tragen“, eine öffentlichen Anhörung durchführt. Die Aufteilung der Redezeit im Bundestag soll laut Vorlage „wie bisher nicht ausdrücklich in der Geschäftsordnung, sondern durch Vereinbarungen im Ältestenrat“ geregelt werden.
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