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Berlin: (hib/HLE) Rückwirkende Regelungen im Steuerrecht sollten „sparsam und mit Augenmaß unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Vorgaben eingesetzt werden. Sie könnten dann helfen, eine zutreffende, gleichheitsgerechte und vollständige Besteuerung sicherzustellen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/953) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/810).
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