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Berlin: (hib/KOS) Der Plan der Koalitionsfraktionen, eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr Adoptionsrechte zuzugestehen, steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag. Dem Hearing liegt ein von der Union und der SPD eingebrachter Gesetzentwurf (18/841) zugrunde, der homosexuellen Paaren die sogenannte „Sukzessivadoption“ gestatten will: Danach sollen Lesben und Schwule ein Kind, das von ihrem Partner bereits adoptiert worden ist, nachträglich ebenfalls adoptieren können. Den Grünen geht diese Neuerung nicht weit genug, sie fordern in einer Gesetzesvorlage unter der Nr. 18/577 (neu), im Adoptionsrecht alle Vorschriften, die Ehepaare betreffen, in vollem Umfang auf Lebenspartnerschaften zu übertragen. Thema der Anhörung ist zudem ein Gesetzentwurf der Grünen (18/842), der die Ratifizierung des Europarats-Vertrags über die Adoption von Kindern in seiner 2008 revidierten Fassung verlangt.
Nach bisherigem Recht können Homosexuelle das leibliche Kind des Partners adoptieren, was als „Stiefkindadoption“ firmiert. Verboten ist hingegen solchen Partnerschaften bislang die Sukzessivadoption, die laut Bürgerlichem Gesetzbuch Ehepaaren vorbehalten ist. Indes hat das Verfassungsgericht im Februar 2013 geurteilt, dass die Untersagung von Sukzessivadoptionen bei Lebenspartnerschaften mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei, weil auf diese Weise der Anspruch auf Gleichbehandlung verletzt werde. In dieser Entscheidung verpflichtete Karlsruhe den Bundestag, bis Ende Juni 2014 für Sukzessivadoptionen eine Regelung zu verabschieden, die mit den Anforderungen der Verfassung in Einklang steht. Mit ihrem Gesetzentwurf will die Koalition nun diese Vorgabe umsetzen.
Auf das Recht zur gemeinsamen Adoption eines Kindes müssen Lesben und Schwule jedoch weiterhin verzichten, dies soll vor allem auf Drängen der Union auch in Zukunft Ehepaaren vorbehalten bleiben. Im Februar dieses Jahres lehnte Karlsruhe den Vorstoß eines Berliner Amtsgerichts ab, das die Untersagung der gemeinschaftlichen Adoption bei Lebenspartnerschaften als grundgesetzwidrige Ungleichbehandlung gegenüber Ehepaaren kritisiert hatte.
Die Grünen machen sich dafür stark, Ehepaare und homosexuelle Partnerschaften bei der Adoption rechtlich völlig gleichzustellen. Nach dem Gesetzentwurf der Oppositionsfraktion würde Lesben und Schwulen auch die gemeinsame Adoption eines Kindes erlaubt. Das Verfassungsgericht habe in seinem Urteil erklärt, zwischen der Ehe und einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bestünden keine Unterschiede, „welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten“. Zum Wohle der in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften lebenden Kinder müssten deshalb alle Vorschriften, die Ehepaare betreffen, auf Lebenspartnerschaften ausgeweitet werden.
In ihrer zweiten Gesetzesvorlage plädieren die Grünen für die Ratifizierung des revidierten Europarats-Abkommens zum Adoptionsrecht, weil in der Bundesrepublik noch die alte Version dieser Übereinkunft aus dem Jahr 1967 gelte, die eine Sukzessivadoption nur Ehepaaren gestattet. Die neue Fassung des Vertrags räumt hingegen den Mitgliedsnationen des Straßburger Staatenbunds das Recht ein, die Sukzessivadoption auch homosexuellen Partnerschaften zu erlauben – allerdings sind die Europaratsländer zu einem solchen Schritt nicht verpflichtet. Gleiches gilt für die gemeinsame Adoption von Kindern durch Lesben und Schwule: Die Mitgliedsnationen des Staatenbunds dürfen dieses Recht gleichgeschlechtlichen Paaren zugestehen, müssen dies aber nicht tun. Im Gesetzentwurf der Koalition heißt es denn auch, man werde von dieser Möglichkeit „keinen Gebrauch machen“.
Das Hearing findet im Raum 2.600 des Paul-Löbe-Hauses statt und beginnt am 5. Mai 2014 um 13 Uhr. Zu der Anhörung sind sieben Sachverständige geladen, beispielsweise Isabelle Götz, Richterin am Oberlandesgericht München, Jacqueline Kauermann-Walter vom Sozialdienst katholischer Frauen oder Arnd Uhle, Rechtsprofessor an der TU Dresden.
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