Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 2. Mitglieder des Deutschen Bundestages > 2.5 Überprüfung auf eine Stasi-Tätigkeit in der DDR
Stand: 31.3.2010
12. WPWahlperiode 1990–1994 13. WPWahlperiode 1994–1998 14. WPWahlperiode 1998–2002 15. WPWahlperiode 2002–2005 16. WP 2005–2009 | |||||
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Zahl der Abgeordneten | 662 | 672 | 669 | 603 | 614 |
Zahl der (freiwilligen) Anträge von Abgeordneten auf Überprüfung | 324 | 178 | 150 | 3811 | 139 |
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322 | 178 | 150 | 381 | 139 |
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1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
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1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis der abgeschlossenen Überprüfungen: | |||||
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0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
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0 | 0 | 2 | 0 | 0 |
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0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
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12 | 13 | 34 | 0 | 135 |
Namentliche Erwähnung im Bericht des 1. Ausschusses: | |||||
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272 | 161 | 137 | 355 | 114 |
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30 | 17 | 13 | 266 | 13 |
Zahl der Fälle, in denen der 1. Ausschuss ohne Antrag bzw. Zustimmung der betroffenen Abgeordneten ein Überprüfungsverfahren eingeleitet hat | 2 | 3 | 3 | 0 | 1 |
– davon Überprüfung abgeschlossen | 2 | 37 | 38 | 0 | 19 |
1 Die verhältnismäßig hohe Zahl erklärt sich damit, dass im Laufe der Wahlperiode die sog. „Rosenholz“-Unterlagen nutzbar gemacht werden konnten. Im Überprüfungsverfahren vor Bereitstellung der „Rosenholz“-Unterlagen hatten zunächst 97 MdB eine Überprüfung beantragt. Davon wollten 84 MdB in einem Bericht des Ausschusses erwähnt werden, 6 MdB wünschten keine namentliche Erwähnung und 7 Verfahren fanden eine anderweitige Erledigung, Drucksache 15/4971).
2 In einem Fall existiert eine auf ein bestimmtes Forschungsgebiet beschränkte schriftliche Verpflichtung zu inoffizieller Mitarbeit unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Forschungsergebnisse. Es hat sich jedoch nicht feststellen lassen, dass schriftliche Berichte oder Angaben über Personen tätsächlich geliefert wurden. Die angebahnte Zusammenarbeit wurde vielmehr durch Dekonspiration in Form einer Offenbarung gegenüber dem Dienstvorgesetzten beendet.
3 In einem Fall existiert eine auf ein bestimmtes Forschungsgebiet beschränkte schriftliche Verpflichtung zu inoffizieller Mitarbeit unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Forschungsergebnisse. Es hat sich jedoch nicht feststellen lassen, dass schriftliche Berichte oder Angaben über Personen tatsächlich geliefert wurden. Die angebahnte Zusammenarbeit wurde vielmehr durch Dekonspiration in Form einer Offenbarung gegenüber dem Dienstvorgesetzten beendet (vgl. Drucksachen 13/2994 und 14/1900)
4 In einem Fall hatte das Ministerium für Staatssicherheit einen so genannten IM-Vorlauf angelegt, dessen Ziel darin bestand, die Betroffenen als „Inoffizielle Mitarbeiter für Sicherheit“ anzuwerben. Es fanden jedoch nur zwei Kontaktgespräche statt. Der IM-Vorlauf wurde so dann archiviert, da die Betroffene aufgrund persönlicher und beruflicher Veränderungen für eine Werbung als IM nicht mehr geeignet erschien.
5 In zwölf Fällen konnte die Bundesbeauftragte dem Mitteilungsersuchen des Deutschen Bundestages aus gesetzlichen Gründen nicht nachkommen, weil die Antragsteller zum Zeitpunkt der Auflösung des Staatssicherheitsdienstes mit Stichtag vom 12.1.1990 das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hatten. In einem Fall hatte das Ministerium für Staatssicherheit einen so genannten IM-Vorlauf angelegt, dessen Ziel darin bestand, die Betroffenen als „Inoffizielle Mitarbeiter für Sicherheit“ anzuwerben. Es fanden jedoch nur zwei Kontaktgespräche statt. Der IM-Vorlauf wurde sodann archiviert, da die Betroffene aufgrund persönlicher und beruflicher Veränderungen für eine Werbung als IM nicht mehr geeignet erschien.
6 Hierin auch enthalten: Anderweitige Erledigung.
7 Vgl. Drucksachen 13/10498, 13/10893 und 13/11104.
8 Vgl. Drucksachen 14/3145, 14/6694 und 14/9951.
9 Vgl. Drucksache 16/3392.
Siehe dazu auch Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 2.5