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Aufgaben
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Ein Teil der parlamentarischen Arbeit spielt sich in den ständigen Ausschüssen ab, die auf Beschluss des Bundestages für die Dauer der gesamten Wahlperiode konstituiert werden. Die Ausschüsse bildet der Bundestag als Spiegelbild der Regierung: In der Regel steht je einem Bundesministerium ein Parlamentsausschuss gegenüber, der entsprechend den Kräfteverhältnissen der Fraktionen des Bundestages mit Abgeordneten besetzt wird. In den Ausschüssen werden die Gesetzentwürfe des jeweiligen Politikbereichs erörtert und in eine Fassung gebracht, die vom Plenum des Bundestages beschlossen werden kann. Zudem können Anhörungen durchgeführt werden, um Informationen zu Detailfragen von Sachverständigen einzuholen.