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Ministerialrat a. D.
Geboren am 1. Februar 1952 in Schwäbisch Gmünd; römisch-katholisch; verheiratet, zwei Kinder.
Grundschule, Gymnasium, 1972 allgemeinbildendes Abitur; Studium der Fächer Germanistik, Sportwissenschaft und Philosophie in Tübingen; 1979 erstes Staatsexamen, Referendardienst, 1981 zweites Staatsexamen; Grundwehrdienst.
1981 bis 1990 Lehramt an allgemeinbildendem Gymnasium (Fächer Deutsch und Sport); ab 1990 Referent für Öffentlichkeitsarbeit im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg, ab 1992 Pressesprecher im Kultusministerium, Ministerialrat.
Vorsitzender für Ausbildung im Deutschen Skiverband; Präsident im Deutschen Verband für das Skilehrwesen und Präsident des Internationalen Verbandes der Schneesportinstrukteure.
1990 Eintritt in die CDU, seit 2001 Kreisvorsitzender des CDU-Kreisverbandes Ostalb, seit 2009 haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; Vorsitzender des Vertrauensgremiums nach § 10a der Bundeshaushaltsordnung; Mitglied des Bundesfinanzierungsgremiums nach § 3 Abs. 1 des Bundesschuldenwesengesetzes.
Mitglied des Bundestages seit 1998.
Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt/Main,
Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich
Kreissparkasse Ostalb, Aalen,
Mitglied des Verwaltungsrates
Regionalverband Ostwürttemberg, Schwäbisch Gmünd,
Mitglied der Verbandsversammlung, ehrenamtlich
Deutscher Skiverband (DSV), Planegg,
Mitglied der Führung Sportentwicklung
Deutscher Verband für das Skilehrwesen e.V. - INTERSKI DEUTSCHLAND, Stuttgart,
Präsident, ehrenamtlich
Internationaler Verband der Schneesport-Instruktoren e.V., München,
Präsident, ehrenamtlich
SG Sonnenhof Grossaspach e.V., Aspach,
Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.