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Rechtsanwalt
Geboren am 14. Mai 1965 in Agnetheln, Siebenbürgen; evangelisch-lutherisch.
1983 Abitur am Brukenthalgymnasium Hermannstadt; 1988 Studium der Sozialverwaltung, Dipl.-Verwaltungswirt (FH) München; 1992 Studium der Politikwissenschaften, Zertifikat Hochschule für Politik (HFP) München; 1997 Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München, Zweites Staatsexamen; 2003 Promotion zum Dr. iur. in Hermannstadt und Tübingen.
1985 bis 1991 Beamter, Landesversicherungsanstalt (LVA) Oberbayern; 1991 bis 1997 Rentenberater/Prozessagent; seit 1997 Rechtsanwalt.
Vizepräsident des Bund der Vertriebenen (BdV); Präsident der Föderation der Siebenbürger Sachsen in aller Welt; Bundesvorsitzender des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland; Vizepräsident der Stiftung Bavaria-Romania für Soziale Assistenz; Träger der Europa-Medaille des Freistaates Bayern.
Mitglied der CSU seit 2003; stellvertretender Landesvorsitzender der UdV (Union der Vertriebenen und Aussiedler).
Öffentlich bestellter, allgemein beeidigter Übersetzer, Dolmetscher für Rumänisch, München
Rechtsanwalt, selbständig, München
Öffentlich bestellter, allgemein beeidigter Übersetzer, Dolmetscher für Rumänisch, München
Rechtsanwalt, selbständig, München
Autohaus Michael Schmidt GmbH, Starnberg,
Mitglied des Beirates
Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung, Berlin,
Mitglied des Stiftungsrates
Bavaria - Romania, Förderverein für Soziale Assistenz in Rumänien e.V., München,
Vorsitzender, ehrenamtlich
Bund der Vertriebenen (BdV), Bonn,
Vizepräsident
Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
Förderation der Siebenbürger Sachsen in aller Welt e.V., München,
Präsident
Stiftung Bavaria - Romania für soziale Assistenz in Rumänien, Hermannstadt,
Vizepräsident, ehrenamtlich
Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V., München,
Bundesvorsitzender
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.