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Jurist
Geboren am 06. März 1975 in Würzburg; römisch-katholisch; verheiratet, ein Kind.
1978 bis 1982 Besuch des Kindergartens in Retzbach; September 1982 bis Juli 1986 Grundschule Retzbach; September 1986 bis Juli 1987 Hauptschule Zellingen; September 1987 bis Juni 1996 Mathematisch-Naturwissenschaftliches Johann-Schöner Gymnasium Karlstadt; Abitur 1996; 1997 bis 1998 und 2002 bis 2003 Studium der Rechtswissenschaften an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität in Würzburg, Erstes Juristisches Staatsexamen: 2002/ II.
Seit 17. Januar 2006 Juristischer Staatsbeamter des Freistaates Bayern in der inneren Verwaltung. Angestellter der Regierung von Unterfranken; Seit 03. April 2006 Regierungsrat am Landratsamt Miltenberg. Leiter der Abteilung 5 (Bauaufsicht, Bauleitplanung, Wohnbauförderung und Denkmalschutz); Zudem seit 01. September 2006 auch Leiter der Abteilung 4 (Wasserrecht, Bodenschutz, Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht und kommunale Abfallwirtschaft); Seit 01. November 2009 Leiter des FB ABD bei der Stadt Würzburg, Oberrechtsrat; Seit 2010 Verschiedene Lehraufträge, u.a. bei der Bayerischen Verwaltungsschule und der Bayerischen Akademie für Verwaltungswissenschaften.
Mitglied in 7 Vereinen meiner Heimatgemeinde. Frühes ehrenamtliches Engagement als Sportwart, Jugendwart, Schriftführer und Übungsleiter. Später Faschingsprinz und Elferrat; Engagament als Trainer und Betreuer verschiedener Gruppen und Mannschaften aller Altersbereiche im Tennis; Heute engagiere ich mich als Marktgemeinderat, Vorsitzender der CSU Retzbach, stellvertretender Kreisvorsitzender der CSU Main Spessart und als Lektor;
Seit 2006 CSU Mitglied; seit 2009 Vorsitzender der CSU Retzbach; seit 2009 stellvertretender Kreisvorsitzender der CSU Main-Spessart; seit 2008 Marktgemeinderat in Zellingen.
Stadt Würzburg, Würzburg,
Juristischer Kommunalbeamter
Rechtsanwälte Cornea & Franz, Würzburg,
Rechtsanwalt
Marktgemeinde Zellingen, Zellingen,
Mitglied des Gemeinderates, ehrenamtlich
Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Zellingen,
Mitglied der Gemeinschaftsversammlung, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.