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© Stephan Mayer
Rechtsanwalt
Geboren am 15. Dezember 1973 in Burghausen; römisch-katholisch; ledig.
1993 Abitur am König-Karlmann-Gymnasium Altötting. 1993 bis 1997 Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München, 1997 erstes juristisches Staatsexamen, 2000 zweites juristisches Staatsexamen.
Seit September 2000 Rechtsanwalt.
1994 bis 2003 Kreisvorsitzender der Jungen Union, seit 1997 stellvertretender Vorsitzender des CSU-Kreisverbandes Altötting, seit 1997 Mitglied des CSU-Bezirksvorstandes Oberbayern. Seit 1996 Stadtrat in Neuötting und Kreisrat im Landkreis Altötting, seit 2002 stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CSU-Kreistagsfraktion Altötting; 1998 bis 2002 Jugendreferent der Stadt Neuötting, 2007 bis 2010 Vorsitzender der THW-Landesvereinigung Bayern e.V., seit 2010 Präsident der THW-Bundesvereinigung e.V..
Mitglied des Bundestages seit 2002.
Nachmann Rechtsanwalts GmbH, München,
Rechtsanwalt, monatlich, Stufe 1
Landkreis Altötting, Altötting,
Mitglied des Kreistages
Stadt Neuötting, Neuötting,
Mitglied des Stadtrates
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", Berlin,
Stellv. Mitglied des Kuratoriums
Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM), Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung, Berlin,
Mitglied des Stiftungsrates
Bund der Vertriebenen (BdV), Bonn,
Mitglied des Präsidiums
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Berlin,
Mitglied des Parlamentarischen Beirates
THW-Bundesvereinigung e.V., Berlin,
Präsident
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.