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© Andreas Schwarz / Bürgermeisterbüro Strullendorf
Bürgermeister a.D.
Geboren am 3. März 1965 in Berleburg; evangelisch-lutherisch; verheiratet, ein Kind.
Vier Jahre Grundschule Strullendorf; zwei Jahre Hauptschule Strullendorf; vier Jahre Realschule Hirschaid mit Abschluss "Mittlerer Reife"; zwei Jahre Fachoberschule Bamberg; Studium der Betriebswirtschaftlehre mit dem Abschluss Dipl.-Betriebswirt (FH) in den Schwerpunkten Steuerrecht und Außenhandel an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg.
1992 selbsständig; 1996 hauptamtlicher Erster Bürgermeister der Gemeinde Strullendorf.
Mitglied in Sozialverband VdK Deutschland; Dienstleistungsgewerkschaft ver.di; Arbeiterwohlfahrt; Wasserwacht; Feuerwehr; diverse Sportvereine.
1990 Gemeinderat in Strullendorf; von 1996 bis 2013 Erster Bürgermeister von Strullendorf; 2002 Kreisrat im Kreistag zu Bamberg; 2008 Vorsitzender des SPD-Kreisverbandes Bamberg/Land; 2011 Beisitzer im SP-Bezirk Oberfranken; 2012 stellvertretender Vorsitzender SPD-Unterbezirks Bamberg/Forchheim; 2013 Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion.
Gemeinde Strullendorf, Strullendorf,
Bürgermeister
Spielwaren - Schwarz, Strullendorf,
Internetversand und Einzelhandel
BOL, Niederlande, 2014, Stufe 2
Brandunit, Niederlande, 2014, Stufe 1
NUDRA BV, Niederlande, 2014, Stufe 4
Sonnenstudio "Golden Sun" GbR, Strullendorf,
Geschäftsführer
Spielwaren - Schwarz, Strullendorf,
Internetversand und Einzelhandel
Landkreis Bamberg, Bamberg,
Mitglied des Kreistages
Sparkasse Bamberg, Bamberg,
Mitglied der Verbandsversammlung
Sonnenstudio "Golden Sun" GbR, Strullendorf
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.