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Rechtsanwalt
Geboren am 10. Februar 1963 in Husum, evangelisch, verheiratet, drei Kinder.
1981 Abitur an der Meldorfer Gelehrtenschule; 1982 bis 1986 Zeitsoldat der Bundeswehr (Major d. R.); 1986 bis 1991 Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität Kiel; 1991 erste juristische Staatsprüfung; 1995 große juristische Staatsprüfung; 1995 bis 2000 Tätigkeit in einer Lübecker Anwaltssozietät; 1996 Promotion zum Dr. jur.; Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht. Seit 2001 selbstständiger Rechtsanwalt in Neumünster.
1982 Eintritt in die CDU und Junge Union, 1992 bis 1996 Landesvorsitzender der JU Schleswig-Holstein; 1997 bis 2000 Generalsekretär der CDU Schleswig-Holstein; 2000 bis 2002 Landesvorsitzender der CDU Schleswig-Holstein; 30. Januar 2006 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Rendsburg-Eckernförde; Vorsitzender des Berufungsausschusses für Zahnärzte im Zulassungsbezirk Schleswig-Holstein, Vorsitzender des Beschwerdeausschusses der Vertragsärzte und Krankenkassen in Schleswig-Holstein; seit 27. April 2005 Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion; seit der 15. Wahlperiode Mitglied des Landtages (2000).
Steinbach & Partner GbR, Neumünster,
Rechtsanwalt, monatlich, Stufe 1, Gewinn
Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie mbH, Rendsburg,
Mitglied des Hilfswerkausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Bad Segeberg,
Vorsitzender des Berufungsausschusses für Zahnärzte und Krankenkassen Vorsitzender des Beschwerdeausschusses der Krankenkassen und Vertragsärzte, monatlich, Stufe 1
Norddeutscher Rundfunk (NDR), Hamburg,
Mitglied des Rundfunkrates
Hermann Ehlers Stiftung e.V., Kiel,
Mitglied des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.