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Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Überprüfung der Fahrerlaubnis älterer Menschen in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf sieht vor, dass sich PKW-Fahrerinnen und -Fahrer sich ab Vollendung des 65. Lebensjahrs sowie Berufskraftfahrerinnen und -fahrer bereits ab Vollendung des 50. Lebensjahrs sowie einer regelmäßigen Überprüfung ihrer Fahrerlaubnis unterziehen müssen.
Die Abgeordneten diskutieren in diesem Zusammenhang über Freiheit und Verantwortung älterer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie über die Folgen einer Pflicht zur Überprüfung für das private und berufliche Leben.
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