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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der verbindliche Vorgaben für Bewerbungen im öffentlichen Dienst des Bundes vorschlägt. Außer Name und Adresse sollen Bewerbungen keine persönlichen Identitätsmerkmale (Alter bzw. Geburtsdatum, Nationalität bzw. Herkunft, Familienstand, Kinderzahl usw.) enthalten dürfen. Ziel dieser Maßnahme ist es, bewusste oder unbewusste Ausgrenzungen aufgrund von Aussehen, Alter oder Herkunft im Bewerbungsprozess zu verhindern. Ferner soll der Gesetzentwurf über den öffentlichen Dienst hinaus eine Modellwirkung für den privaten Arbeitsmarkt entfalten.
Die Abgeordneten diskutieren über Durchführbarkeit und Auswirkungen der Vorschläge.
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