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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den digitalen Datenschutz in Deutschland verbessern soll, insbesondere bei der Nutzung der sozialen Netzwerke und im Online-Handel. So soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass im Internet private gewinnorientierte Unternehmen sensible Daten sammeln, verknüpfen und verwerten.
Die Abgeordneten diskutieren ein Auskunfts- und ein Löschungsrecht für die betroffenen Nutzerinnen und Nutzer. Dabei debattieren sie über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf der einen Seite und das Recht auf wirtschaftliche Betätigung auf der anderen Seite.
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