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© Dr. Georg Kippels/Laurence Chaperon
Rechtsanwalt
Geboren am 21. September 1959 in Bedburg, verheiratet, römisch-katholisch.
Abitur; 1. Staatsexamen Köln 1985; 2. Staatsexamen Düsseldorf 1989; Seit 1989 selbständig als Anwalt in Bedburg tätig; Promotion in Köln 1990.
Seit 1989 selbständig als Anwalt in Bedburg tätig.
Aufsichtsratsvorsitzender der Bedburger Kleinwohnungsbaugenossenschaft; Aufsichtsratsmitglied der Erftland Kommunale Wohnungsbaugesellschaft; Mitglied im Regionalbeirat Rhein-Erft der Kreissparkasse (KSK) Köln; Mitglied in der Vertreterversammlung der Volksbank Erft; Mitglied in der Mittelstandsvereinigung der CDU; Mitglied des Wirtschaftsrates der CDU; DRK Deutsches Rotes Kreuz; Förderverein Silverberg-Gymnasium; Förderverein Wilhelm-Busch Grundschule; Förderverein Krankenhaus St. Hubertus Bedburg; Konzertgesellschaft Bedburg; Geschichtsverein Bedburg; Lions Club Bergheim/Erft; Vorsitzender der Bedburger Narrenzunft von 1886; Ehrenleutnant der Schützenbruderschaft St. Sebastianus Bedburg.
Seit 1980 CDU-Mitglied; seit 1994 Stadtverordneter der CDU Bedburg; Ortsbürgermeister in Bedburg-Mitte; Stellvertetender Kreisvorsitzender der CDU Rhein-Erft; Stellvertretender Vorsitzender der CDU Bedburg; Vorsitzender der CDU-Fraktion Bedburg.
Rechtsanwalt, Bedburg
Rechtsanwälte Dr. Kippels und Hans Peter Dresen GbR, Bedburg,
Rechtsanwalt, 2013, Stufe 5, Gewinn
Mandant 01, 2013
Mandant 02, 2013
Mandant 03, 2013
Mandant 04, 2013; 2014
Mandant 05, 2013
Mandant 06, 2013
Mandant 07, 2013
Mandant 08, 2013
Mandant 09, 2013
Mandant 10, 2013
Mandant 11, 2014
Mandant 12, 2014
Mandant 13, 2014
Mandant 14, 2014
Mandant 15, 2014
Bedburger Kleinwohnungs-Genossenschaft eG, Bedburg,
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Erftland Holding Gesellschaft mbH, Bergheim,
Mitglied des Aufsichtsrates
Erftland Kommuale Wohnungsgesellschaft mbH, Bergheim,
Mitglied des Aufsichtsrates
Kreissparkasse Köln, Köln,
Mitglied des Regionalbeirates
Rechtsanwälte Dr. Kippels und Hans Peter Dresen GbR, Bedburg
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.
Dr. Georg Kippels,
MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin