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© Susi Knoll / Florian Jaenicke
Rechtsanwältin
Geboren am 22. Oktober 1963 in Dreiborn/Eifel; katholisch; drei Kinder.
Ausbildung als Diplom-Verwaltungswirtin beim Landschaftsverband Rheinland; 1988 bis 1992 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Köln; 1992 erstes juristisches Staatsexamen, 1995 zweites juristisches Staatsexamen. Seit 2004 Fachanwältin für Familienrecht.
1990 bis 1993 Mitarbeiterin einer überörtlichen Sozietät in Köln und Brüssel. Seit 1995 als Rechtsanwältin und Dozentin in Mecklenburg-Vorpommern tätig; seit 2004 eigene Anwaltskanzlei in Stralsund. Seit 2002 Mitglied der SPD, seit 2004 Mitglied des Stralsunder Kompetenzteams der SPD für den Bereich Familie und Soziales, seit 2007 Mitglied des Kreisvorstandes der SPD. 2004 bis 2008 sachkundige Einwohnerin im Ausschuss für Soziales und Gesundheit der Bürgerschaft in Stralsund. Mitglied des Bundestages seit 2009. Mitglied des Kreistages Vorpommern-Rügen seit 2011.
Rechtsanwältin, Stralsund
Mandant 56, 2013, Stufe 1
Mandant 57, 2013, Stufe 1
Mandant 59, 2013, Stufe 1
Mandant 60, 2013, Stufe 1
Mandant 61, 2013, Stufe 1
Mandant 62, 2013, Stufe 1
Mandant 63, 2013, Stufe 1
Mandant 64, 2013, Stufe 1
Mandant 65, 2013, Stufe 1
2014, Stufe 2
Mandant 66, 2013, Stufe 1
Mandant 67, 2014, Stufe 1
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH,
Bonn, Eschborn,
Mitglied des Aufsichtsrates
Ozeaneum Stralsund GmbH, Stralsund,
Vorsitzende des Aufsichtsrates
Hansestadt Stralsund, Stralsund,
Mitglied der Bürgerschaft
Landkreis Vorpommern-Rügen, Stralsund,
Mitglied des Kreistages
Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, Berlin,
Stellv. Mitglied des Kuratoriums
Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Stralsund e.V., Stralsund,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.
Sonja Steffen,
MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
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