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In seiner Sitzung vom 2. Juli 2014 hat der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sich für eine Wiederaufnahme der Klimakompensation der Dienstreisen des Deutschen Bundestages ab dem Jahr 2015 ausgesprochen.
Die notwendigen Dienstreisen der Abgeordneten verursachen CO2-Emissionen. Damit diese das Klima nicht zusätzlich belasten, soll für die dabei entstandenen Emissionen eine Kompensationszahlung an Klimaschutzprojekte im Globalen Süden erfolgen. Denkbar sind hierbei Programme zur Förderung erneuerbarer Energien oder zur Aufforstung von Wäldern.
Der zu zahlende Klimaschutzbetrag errechnet sich dabei nach den für die Dienstreisen zurückgelegten Kilometern bzw. dem dabei entstandenen CO2 und dem Preis für Emissionszertifikate.
Bereits in der 16. und 17. Wahlperiode hatte sich der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für eine Klimakompensation der Dienstreisen der Abgeordneten und der Verwaltung ausgesprochen. Ausgangspunkt hierfür war der Beschluss des Kabinetts vom 28. Februar 2007, die Dienstflüge und Dienstfahrten der Mitglieder und Beschäftigten der Bundesregierung klimaneutral zu stellen. Dem hatte sich der Deutsche Bundestag mit Beschluss des Ältestenrates vom 29. Mai 2008 angeschlossen.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit spricht sich auf Grundlage seiner Beschlüsse vom 4. Juli 2007 und 19. Januar 2011 für eine Fortsetzung der Klimakompensation der Dienstreisen des Deutschen Bundestages ab dem Jahr 2015 aus. Dabei sollen innereuropäische Flüge wegen des stattfindenden Emissionshandels nicht einbezogen werden. Die Kompensation soll durch die Finanzierung hochwertiger und UN-zertifizierte Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern umgesetzt werden.
Der Ausschuss bittet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Höhe der für eine Kompensation der Dienstreisen des Deutschen Bundestages notwendigen Mittel auf Basis anonymisierter Daten der Reisestelle des Bundestages des Jahres 2013 zu ermitteln.
Gemeinsam mit den zuständigen Mitgliedern des Haushaltsausschusses soll die Bereitstellung eines entsprechenden Haushaltspostens im Haushalt 2015 erarbeitet werden.
Er bittet ferner die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit ähnliche Initiativen ergriffen werden können, um die Belastung des Klimas zu reduzieren.