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Redakteurin

Wahlkreis 011 Lübeck
Direkt gewählt in  Schleswig-Holstein

Geboren am 28. Februar 1953 in Lübeck, zwei Kinder.

Studium an der Universität Hamburg anschließend; Ausbildung zur Elektroinstallateurin; mehrjährige Tätigkeit als Redakteurin; ab 1987 Aufbau der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an der Fachhochschule Lübeck; ab 1997 Leitung des LEONARDO-Büros der Fachhochschule Lübeck.

1983 Eintritt in die SPD; 1990 Wahl in die Lübecker Bürgerschaft; 1999 bis 2002 Fraktionsvorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion; Ortsvereinsvorsitzende SPD Mühlentor Ost in Lübeck; Stellvertretende Kreisvorsitzende SPD Lübeck; seit Oktober 2002 Mitglied des Bundestages.


Kontakt

Gabriele Hiller-Ohm, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Obfrau

  • Ausschuss für Tourismus

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales
  • Ausschuss für Tourismus

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Gabriele Hiller-Ohm


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche (NEK), Kiel,

Mitglied des Beirates des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt, ehrenamtlich

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutsches Seminar für Tourismus Berlin e.V. (DSFT), Berlin,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.