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Personalmanagementökonomin

Wahlkreis 115 Duisburg I
Direkt gewählt in  Nordrhein-Westfalen

Geboren am 3. Mai 1968.

1984 Hauptschulabschluss mit Fachoberschulreife; 1985 bis 1987 Ausbildung zur Bürogehilfin bei der DVG Duisburg; 1987 bis 2001: Sachbearbeiterin bei der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) und später bei der Betriebskrankenkasse DVG; 1994 bis 1997: Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten; 2000 bis 2002: berufsbegleitende Fortbildung zur Krankenkassenbetriebswirtin; 2003 Erwerb der Ausbildereignung; 2002 bis 2006: stellvertretender Vorstand der Betriebskrankenkasse EVS; 2005 bis 2007: Abendstudium zur Personalmanagement-Ökonomin (VWA); 2007 bis 2009: Leiterin der Abteilung Personalservice bei der Betriebskrankenkasse BKK futur.

1986 bis 1988: Jugend- und Auszubildendenvertreterin bei der DVG; 1988 bis 1998: Mitglied des Betriebsrates und Arbeitnehmervertreterin im Aufsichtsrat der DVG.


Kontakt

Bärbel Bas, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Der Ältestenrat

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Gemeinsamer Ausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Bärbel Bas


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen", Bonn,

Mitglied des Stiftungsrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.