Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Oberbürgermeister a. D., Rechtsanwalt

Wahlkreis 232 Amberg
Direkt gewählt in  Bayern

Geboren am 22. November 1950 in Neumarkt; römisch-katholisch; verheiratet, zwei Töchter.

Abitur. 1979 Zweite juristische Staatsprüfung.

Rechtsanwalt. Leiter des Rechtsamtes der Stadt Neumarkt. 1990 bis 2005 Oberbürgermeister der Stadt Neumarkt.

Mitglied im Katholischen Kreisbildungswerk und bei Kolping.

Verschiedene Funktionen in der Jungen Union und in der CSU auf Orts-, Kreis- und Bezirksebene.

Mitglied des Bundestages seit 2005.


Kontakt

Alois Karl, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Stellvertretender Vorsitz

  • Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union

Obmann

  • Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union

Ordentliches Mitglied

  • Haushaltsausschuss
  • Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
  • Unterausschuss Kommunales

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung der OSZE (OSZE PV)

Stellvertretendes Mitglied

  • Gremium gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG)

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Alois Karl


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwalt, selbständig, Neumarkt,

Mandant 1, 2013, Stufe 3

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.