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Anhörung zu Änderungen im Steuerrecht

Die Bundesregierung will die Abgabenordnung an den neuen Zollkodex der Europäischen Union anpassen und darüber hinaus Änderungen in anderen Steuergesetzen vornehmen. Diesem Ziel dient ein Gesetzentwurf (18/3017), der am Montag, 24. November 2014, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses steht. Die Sitzung unter Vorsitz von Ingrid Arndt-Brauer (SPD) beginnt um 12 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses und dauert zwei Stunden.

Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Freibetrag für Betreuungsleistungen geplant

Der bisherige Zollkodex der EU soll bis zum 1. Mai 2016 abgelöst werden. Vorgesehen ist auch die Einführung einer Steuerbefreiungsvorschrift für den Invest-Zuschuss für Wagniskapital. Daneben sind steuerliche Erleichterungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geplant.

Für zusätzliche, außergewöhnliche Betreuungsleistungen soll ein Freibetrag von 600 Euro im Jahr eingeführt werden. Dabei geht es um Betreuungskosten, die kurzfristig auf zwingenden, beruflich veranlassten Gründen entstehen. Erstmals sollen damit auch Betreuungskosten in eng umgrenztem Rahmen steuerlich begünstigt werden, wenn sie im Privathaushalt des Arbeitnehmers anfallen.

Erste Berufsausbildung neu definiert

Neu definiert werden soll mit dem Gesetz auch der Begriff der ersten Berufsausbildung. Bisher sind Ausbildungskosten des Steuerpflichtigen bis zum Abschluss der Erstausbildung bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben abziehbar.

Mit der Neuregelung soll vorgeschrieben werden, dass die Erstausbildung für eine gewisse Dauer angelegt sein muss und die zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln hat. Kurse zur Berufsorientierung  und zum Erwerb der Fahrerlaubnis für Nutzfahrzeuge oder Gabelstapler sollen nicht als Erstausbildung gelten.

Bis zu 24.000 Euro für Basisversorgung im Alter abziehbar

Bei Versorgungsbezügen soll - mit Übergangsfristen – die bisherige Besserstellung von Zuschlägen für Kindererziehungszeiten wegfallen. Das Abzugsvolumen für Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter (gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk oder private Basisrente) soll von 20.000 auf 24.000 Euro angehoben werden.

Bei Betriebsveranstaltungen sollen Zuwendungen des Arbeitgebers keinen Arbeitslohn darstellen, wenn ihr Wert 150  Euro (bisher 110 Euro) nicht übersteigt. Die Freigrenze gilt für bis zu zwei Veranstaltungen jährlich. (vom/17.11.2014)

Zeit: Montag, 24. November 2014, 12 bis 14 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen