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Berlin: (hib/TVW) Aus Sicht der Bundesregierung belegt der wirtschaftliche Erfolg vieler privat geführter Krankenhäuser, dass eine wirtschaftliche Betriebsführung von Krankenhäusern durch private Trägerstrukturen begünstigt werden kann. Dies führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12346) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12240) zur Situation am privatisierten Universitätsklinikum Gießen-Marburg aus. Solange dies die Sicherstellung der Krankenhausversorgung nicht beeinträchtige, sei gegen eine private Trägerschaft grundsätzlich nichts einzuwenden. Weiter heißt es in der Antwort der Bundesregierung: „Eine solche Beeinträchtigung ist nach Einschätzung der Bundesregierung bisher nicht festzustellen.“ Im Übrigen verweist die Bundesregierung darauf, dass die von den Fragestellern dargestellten Geschehnisse um das Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) in die ausschließliche Zuständigkeit des Landes Hessen fielen.
In einer Stellungnahme des Wissenschaftsrats vom 7. Mai 2010 wird nach Auskunft der Bundesregierung gewürdigt, dass die Privatisierung des fusionierten Universitätsklinikums Gießen und Marburg zu erheblichen infrastrukturellen Investitionen des privaten Betreibers an beiden Standorten geführt habe. Dadurch sei die patientenorientierte klinische Forschung auf ein wettbewerbsfähiges Niveau angehoben worden. Außerdem habe das Land Hessen nach dessen Information am 28. Januar 2013 eine ‚Gemeinsame Vereinbarung‘ mit der Rhön-Klinikum AG und der UKGM geschlossen. Diese sehe unter anderem ein Stellenmoratorium und einen beabsichtigten Zukunftssicherungsvertrag vor, der den Beschäftigten vor Ort eine verbesserte Arbeitsplatzsicherheit biete. „Kernpunkt der Verständigung ist ein Investitionspaket von 50 Mio. Euro, das sowohl aus Mitteln des Landes als auch aus Mitteln des Rhön-Klinikums geschnürt worden ist“, schreibt die Bundesregierung.
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