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Berlin: (hib/STO) Eine Ausweitung der Videoüberwachung und –aufzeichnung auf alle Bahnhöfe der Eisenbahnen des Bundes scheint nach Angaben der Bundesregierung derzeit „nicht angezeigt“. In ihrer Antwort (17/12318) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12040) begründet die Bundesregierung dies mit „polizeifachlichen Überlegungen“ sowie mit „haushalterischen und datenschutzrechtlichen Aspekten“.
Wie die Regierung in der Vorlage ausführt, betreibt die Deutsche Bahn AG rund 5.700 Personenbahnhöfe in Deutschland. „Davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit 495 Bahnhöfe mit rund 3.800 Videokameras ausgestattet, die von der Bundespolizei (mit)genutzt werden“, heißt es in der Antwort weiter. Dabei würden an 141 Bahnhöfen Videobilder aufgezeichnet. Die Auswahl der 141 Bahnhöfe mit Videoaufzeichnung berücksichtige unter anderem Kriminalitätsraten und Anschlagsrelevanz und decke – gemessen an den Reisendenzahlen der jeweiligen Bahnhöfe – bereits einen großen Teil des Reiseverkehrs über die Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes ab.
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