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Berlin: (hib/HLE) Bei einer Debatte über die zu erwartenden Auswirkungen der geplanten EU-Konzessionsrichtlinie hat die CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie am Mittwoch ihre Bedenken zu den Plänen der EU-Kommission erneuert und sich dafür ausgesprochen, den Bereich den Bereich Wasser möglichst vollständig aus der Richtlinie herauszunehmen. Die Kommunen sollten aus ihrer Sicht weiterhin selbständig entscheiden können, wie sie ihre Wasserversorgung bewerkstelligen. An die Bundesregierung richteten die Abgeordneten zum wiederholten Male die Bitte, sich in Brüssel für diese Position einzusetzen. Der Vertreter der Bundesregierung verwies in seinen Ausführungen auf die positiven Entwicklung bei den Verhandlungen zur Richtlinie in Brüssel, bei denen deutsche Interessen inzwischen besser berücksichtigt würden.
In einem schriftlichen Bericht der Bundesregierung für den Ausschuss heißt es, die Kommunen könnten auch in Zukunft öffentliche Aufgaben wie die Wasserversorgung selbst wahrnehmen. „Es gibt keinen Zwang zur Privatisierung – weder direkt noch indirekt“, so die Regierung. Es bleibe auch weiterhin möglich, dass Städte und Gemeinden die Wasserversorgung gemeinsam organisieren. Eine Pflicht, private Wasserversorger einschalten zu müssen, gebe es nicht. Wenn Kommunen entscheiden würden, private Anbieter einzubeziehen, sei aber eine öffentliche Ausschreibung erforderlich. Angesichts der Bedenken aus Deutschland habe EU-Binnenmarktkommissar Barnier einen neuen Vorschlag angekündigt, der den deutschen Mehrspartenstadtwerken zugute kommen solle.
Die CDU/CSU-Fraktion machte deutlich, dass es aus ihrer Sicht unter Subsidiaritätsaspekten nicht die Aufgabe der EU-Kommission sei, Vorgaben für die Wasserversorgung der kommunen zu machen. Der Vertreter der Bundesregierung verwies darauf, dass das Vergaberecht eine Kompetenz der EU darstellte: „Das können die machen.“ Nach Ansicht der CDU/CSU sei die Richtlinie nach schwierigen Verhandlungen und Intervention nicht zuletzt seitens der CDU/CSU jetzt auf einem besseren Wege, der nun weiter beschritten werden müsse, um eine praktikable Lösung zu erreichen. Die aufgeregte Diskussion habe aber zu Skepsis bei den Bürgern gegen Brüssel geführt, sagte ein Sprecher an die Adresse der EU-Kommission.
Die SPD-Fraktion sagte an die Adresse der Bundesregierung, sie solle zur Kenntnis nehmen, dass diese Richtlinie in Deutschland nicht gewollt sei. Der Darstellung der Regierung zum Inhalt der Richtlinie wurde massiv widersprochen. Über einen Umweg könne es zur Privatisierung der gesamten Wasserversorgung einer Kommune kommen. Selbst wenn die Stadtwerke zu 80 Prozent der Kommune gehören würden, müsse die Konzession für die Wasserversorgung ausgeschrieben werden. „Dann wird es gefährlich“, warnte ein Sprecher der SPD-Fraktion.
Nach Angaben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könnten etwa 400 von insgesamt 800 Stadtwerken von der Richtlinie und dem Zwang zur Ausschreibung betroffen sein. Auch Barniers Änderungsvorschlag werde nichts bringen. Die Richtlinie müsse gestoppt werden, verlangte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Falls das nicht möglich sei, müsse die Wasserversorgung aus dem Geltungsbereich ausgeklammert werden. Auch die Linksfraktion wandte sich gegen die Richtlinie. Die Gefahr, dass es über die Ausschreibungen zu einer Vergabe an Großkonzerne kommen könne, sei da.
Die FDP-Fraktion warnte vor zu pauschalen Betrachtungen. Es gebe viele Bereiche, wo privatisiert werden könne. Wasser sei schwierig, weil es sich um ein natürliches Monopol handele. Wasser sei daher wenig bis gar nicht für Ausschreibungen geeignet. Aber keine Gemeinde werde durch die Richtlinie gezwungen, ihre Wasserversorgung zu privatisieren, erklärte ein Sprecher der FDP-Fraktion.
Der Ausschussvorsitzende Ernst Hinsken (CDU/CSU) appellierte an die Fraktionen, bei den weiteren Beratungen zu einer gemeinsamen Haltung zu finden.
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