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Berlin: (hib/ROL) Das Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIG), das demnächst gegründet werden soll, „ist sowohl im Vergleich zu den Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung (DZG) als auch zum Karlsruher Institut für Technologie (KIT) eine neuartige Konstruktion“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort „Gründung des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung“ (17/12832). Das Land Berlin errichte das BIG als voll rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. „Dieser Körperschaft werden Charité und Max-Delbrück-Centrums (MDC) als ebenfalls voll rechtsfähige Körperschaften angehören“, so die Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD (17/12447). Die Fraktion hatte unter anderem wissen wollen, ob es sich dabei um eine „einmalige“ Konstruktion handele.
Das BIG werde die spezifisch lebenswissenschaftliche Forschungsexpertise der Charité und des MDC zunächst unter dem Paradigma der Systemmedizin in einer gemeinsamen Einrichtung institutionell zusammenführen. Basierend auf einer breiten Datengrundlage setzt sich die Systemmedizin mit den komplexen Prozessen im menschlichen Körper auseinander und betrachtet diese umfassend. Sie verknüpft dabei verschiedene Ansätze und Technologien und soll so zu umfangreichen Erkenntnissen führen. Das BIG werde thematisch auf die Lebenswissenschaften zugeschnitten und führe eine medizinische Hochschule mit einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in eine Körperschaft zusammen. Unter Lebenswissenschaften oder Life Sciences versteht man Forschungsrichtungen, die sich mit Prozessen oder Strukturen von Lebewesen beschäftigen. Außer der Biologie umfasst sie auch verwandte Bereiche, wie Medizin, Biomedizin und Biochemie. Sie ist also meist interdisziplinär ausgerichtet, hat aber einen klaren Bezug zu Lebewesen.
Das MDC übernehme weiterhin die Großforschung, wie sie auch von den übrigen Mitgliedseinrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft wahrgenommen werde. Die Charité werde wie bisher für die akademische Forschung und Lehre und die Krankenversorgung verantwortlich sein. Vor diesem Hintergrund bestehe zwischen dem Land Berlin und der Bundesregierung Konsens, dass das BIG keine Aufgaben der universitären Forschung und Lehre oder der Krankenversorgung wahrnehme. Dies werde auch im Berliner Landesgesetz zur Errichtung des BIG ausdrücklich klargestellt.
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