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Berlin: (hib/STO) Um den „Vorschlag der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Ausgestaltung der ,Solidaritätsklausel‘“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (17/12652) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12391). Wie die Fraktion darin ausführt, soll gemäß Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine „Solidaritätsklausel“ die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichten, einem EU-Land im Falle eines großen Schadensereignisses „auf Ersuchen seiner politischen Organe innerhalb seines Hoheitsgebiets zu unterstützen“. Im Dezember 2012 haben den Fragestellern zufolge die EU-Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Solidaritätsklausel vorgelegt.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort schreibt, war sie an der Ausgestaltung des Beschlussentwurfs der EU-Kommission und der Hohen Vertreterin nicht beteiligt. Zugleich äußert die Regierung „Zweifel, ob die Solidaritätsklausel außerhalb des Gebiets der Europäischen Union anwendbar ist“. Diese Zweifel werde sie bei den Beratungen des Entwurfs in Brüssel vorbringen.
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