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Berlin: (hib/EIS) Die Verlade- und Abladezeiten von Tieren bei Tiertransporten sind in der Berechnung der Gesamtbeförderungsdauer einbezogen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/13006) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12938) hervor. Danach sind der Beginn des Verladens am Versandort und das Abladen des letzten Tieres am Bestimmungsort laut Verordnung (EG) Nr. 1 / 2005 Teil der Transportdauer. Die Grünen hatten unter anderem gefragt, ob die Verlade- und Abladezeiten in die Berechnung der Transportdauer zum Vorteil der Tiere aufgenommen werden sollte.
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