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Berlin: (hib/HLE) Deutschland und Österreich wollen die bestehende Infrastruktur der ehemaligen gemeinschaftlichen Grenzzollämter an der deutsch-österreichischen Grenze weiter nutzen. Die Wirtschaft solle damit auch in Zukunft die Möglichkeit einer Zollabfertigung als Dienstleistungsangebot haben, heißt es in dem von der Bundesregierung als Gesetzentwurf (17/12954) vorgelegten Abkommen vom 23. Juli 2012 über die Nachnutzung der ehemaligen deutsch-österreichischen gemeinschaftlichen Grenzzollämter. Da der Vertrag über die Erleichterungen in der Grenzabfertigung von 1955 nach dem EU-Beitritt Österreichs nicht mehr dauerhaft habe herangezogen werden können, sei der Abschluss eines neuen Staatsvertrags notwendig geworden.
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