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Berlin: (hib/MIK) Das Eisenbahn-Bundesamt soll zur nationalen Stelle für die Durchsetzung und Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 bestimmt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/13031) vor. Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme mehrere Änderungsvorschläge, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung teilweise ablehnt.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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