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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will das Verkehrsleistungsgesetz ändern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (17/13028) vorgelegt. Danach sollen Leistungen im Rahmen der Amtshilfe bei Naturkatastrophen oder einem besonders schweren Unglücksfall einschließlich eines terroristischen Anschlages angefordert werden können, wenn das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das Vorliegen der Voraussetzungen festgestellt hat. Dadurch soll das Verfahren beschleunigt werden. Dem Änderungsvorschlag der Bundesrates stimmt die Bundesregierung zu.
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